Entsorgung Elektrogeräte

Das Elektrogesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronik-geräten. Die Wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt:

Betroffen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zur ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind.

Private Verbraucher dürfen alte Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Stattdessen können sie diese kostenfrei bei einer Sammelstelle in ihrer Nähe abgeben (z.B. Wertstoffhöfe). Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.

Erkennen können Sie solche Geräte an den untenstehenden Symbolen „durchgestrichener Mülleimer“, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist.


 oder 

Durch die separate Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten vermeiden Sie z.B. Gefahren für die Gesundheit durch Schwermetalle, ermöglichen u.a. das recyclen von Rohstoffen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz!

Batterien und Akkus, die nicht fest verbaut sind, vorher entnehmen und extra entsorgen.



Große Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm bzw. Fernvertreiber mit mindestens 400 qm Lagerfläche haben eine Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte.

Dabei gibt es zwei Regeln:

1~1 - Regel:
Beim Verkauf eines neuen Elektro(nik)gerätes muss der Vertreiber ein gleichartiges Altgerät kostenfrei vom Verbraucher zurücknehmen.

0~1 - Regel:
Unabhängig vom Verkauf eines Neugerätes müssen diese Händler auch andere Kleingeräte
in handelsüblichen Mengen kostenfrei zurücknehmen, wenn deren äußeren Abmessungen maximal 25 Zentimeter betragen.

Als Händler verkaufen wir:

Elektro - Großgeräte,
bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
(z.B. Schweißgeräte, Elektrorasenmäher, Elektrosensen).

Elektro - Kleingeräte,
bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
(z.B. Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Tauchpumpen).



Unsere Verkaufsfläche beträgt weniger als 400qm, wir sind aber gerne bereit, beim Kauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät kostenlos anzunehmen und es ordnungsgemäß zu entsorgen.