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In der Rubrik Forst finden Sie eine kleine Auswahl an Forstartikel aus unserem Sortiment. Sie finden bei uns garantiert das passende Produkt. Denn wir bieten inder dieser Rubbrik: Schutzbekleidung für sicheres Arbeiten, Kettensägen zum Brennholzschneiden und Bäume fällen, Holzspalter und Wippkreissägen zum zerkleinern der Meterscheite, Ein reiches Sortiment an Forstwerkzeugen und vieles mehr!
In der Rubrik Haus und Garten finden Sie eine kleine Auswahl an Gartenartikeln aus unserem Sortiment. Sie können bei uns folgende Produkte online bestellen. Wir bieten Ihnen folgende Produkte für Haus und Garten an: Akkugeräte für kabelloses und abgasfreies Arbeiten, Eine Vielzahl an Mähern und Motorsensen, Kombimotoren die dank einer großen Auswahl an Anbaugeräten auf vielseitige Art und Weise genutzt werden können, Zeitsparende Mähroboter die von selbst den Rasen pflegen, Motorhacken die den Boden wieder auflockern, Vertikutierer zum entmoosen der Rasenflächen, Wasserpumpen zum bewässern Ihres Gartens. Und vieles mehr!
Das Elektrogesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronik-geräten. Die Wichtigsten sind hier für Sie zusammengestellt:
Betroffen sind Elektro- und Elektronikgeräte, die zur ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder erzeugen, verbrauchen, übertragen oder messen und für Spannungen von max. 1000V (Wechselstrom) bzw. 1500V (Gleichstrom) ausgelegt sind.
Private Verbraucher dürfen alte Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgen. Stattdessen können sie diese kostenfrei bei einer Sammelstelle in ihrer Nähe abgeben (z.B. Wertstoffhöfe). Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Erkennen können Sie solche Geräte an den untenstehenden Symbolen „durchgestrichener Mülleimer“, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist.
oder
Durch die separate Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten vermeiden Sie z.B. Gefahren für die Gesundheit durch Schwermetalle, ermöglichen u.a. das recyclen von Rohstoffen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz!
Batterien und Akkus, die nicht fest verbaut sind, vorher entnehmen und extra entsorgen.
Große Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm bzw. Fernvertreiber mit mindestens 400 qm Lagerfläche haben eine Rücknahmeverpflichtung für Altgeräte.
Dabei gibt es zwei Regeln:
1~1
- Regel:
Beim
Verkauf eines neuen Elektro(nik)gerätes muss der Vertreiber ein
gleichartiges Altgerät kostenfrei vom Verbraucher zurücknehmen.
0~1
- Regel:
Unabhängig
vom Verkauf eines Neugerätes müssen diese Händler auch andere
Kleingeräte
in handelsüblichen Mengen kostenfrei
zurücknehmen, wenn deren äußeren Abmessungen maximal 25 Zentimeter
betragen.
Elektro
- Großgeräte,
bei
denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50
Zentimeter beträgt
(z.B. Schweißgeräte, Elektrorasenmäher,
Elektrosensen).
Elektro
- Kleingeräte,
bei
denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter
beträgt
(z.B. Akkuschrauber, Bohrmaschinen, Tauchpumpen).
Unsere Verkaufsfläche beträgt weniger als 400qm, wir sind aber gerne bereit, beim Kauf eines Neugerätes ein gleichartiges Altgerät kostenlos anzunehmen und es ordnungsgemäß zu entsorgen.