Batteriegesetz

Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umwelt-verträgliche Entsorgung von Batterien und Akkus.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, die wiederverwendet werden können.

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf deshalb nicht über den Restmüll erfolgen! Verbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. speziellen Sammelstellen abgegeben werden.

Dies gilt für alle Arten von Batterien und Akkus, unabhängig von Form, Größe, Verwendung, usw. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit untenstehendem Symbol „durchgestrichener Mülleimer“ gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist.


Die Bezeichnungen für die enthaltenen Schwermetalle sind z.B.:

Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Durch die ordnungsgemäße Entsorgung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Ver-pflichtungen, sondern vermeiden auch Gefahren für die Gesundheit durch austretende Schwermetalle und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz!

Selbstverständlich können Sie Batterien und Akkus von Geräten, die Sie bei uns gekauft haben auch kostenlos bei uns abgeben. Wir gewährleisten eine ordnungsgemäße Entsorgung.



Pfandpflicht gemäß § 10 BattG

Wir sind verpflichtet, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben.

Wir stellen Ihnen einen Pfandgutschein aus. Der Kaufpreis versteht sich daher zuzüglich Pfand.

Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig eine Fahrzeug Altbatterie abgegeben wird.